1. Wohnung sichern und Wichtiges finden
- Alle Schlüssel einsammeln: Wohnung, Keller, Briefkasten, Garage, Auto
- Testament, Versicherungspolicen, Kontoauszüge und Verträge heraussuchen
- Ausweis, Rentenbescheide und Krankenkassenkarte bereitlegen
- Bargeld, Schmuck und Wertsachen sicher verwahren
- Fotos, Briefe und Erinnerungsstücke beiseitelegen, bevor geräumt wird
2. Die Mietwohnung kündigen – auf die Frist achten
Tritt niemand in den Mietvertrag ein, geht er auf die Erben über. Nach § 564 BGB können Erben und Vermieter das Mietverhältnis dann außerordentlich kündigen – innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand in den Vertrag eintritt. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, in der Regel drei Monate.
- Kündigen Sie schriftlich und verweisen Sie auf den Todesfall und § 564 BGB.
- Legen Sie einen Nachweis bei, etwa Erbschein oder Testament.
- Gibt es mehrere Erben, müssen alle gemeinsam kündigen – oder einer mit Vollmacht der anderen.
- Wird die Monatsfrist verpasst, gelten wieder die normalen Kündigungsfristen aus dem Vertrag.
3. Verträge und Abos abmelden
- Strom, Gas und Wasser: Zählerstände ablesen und fotografieren, dann ummelden oder kündigen
- Telefon, Internet und Handyvertrag kündigen
- Rundfunkbeitrag beim Beitragsservice abmelden
- Zeitungen, Zeitschriften, Mitgliedschaften und Abos kündigen
- Versicherungen informieren – Hausrat- und Haftpflichtversicherung erst nach der Räumung beenden
- Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
4. Was bleibt, was geht?
Gehen Sie mit der Familie zuerst gemeinsam durch die Wohnung. Was jemand behalten möchte, wird markiert oder direkt mitgenommen. Brauchbare Möbel und Hausrat können an Verwandte, Nachbarn oder soziale Einrichtungen gehen. Alles andere übernehmen wir.
5. Die Räumung planen
- Kostenlose Besichtigung vereinbaren – Sie bekommen danach einen verbindlichen Festpreis
- Den Räumungstermin an der Kündigungsfrist ausrichten
- Schlüssel übergeben – Sie müssen bei der Räumung nicht dabei sein
- Wohnung besenrein an den Vermieter übergeben, Übergabeprotokoll unterschreiben lassen
Was „besenrein" bei der Übergabe genau bedeutet, lesen Sie in unserem Ratgeber Was heißt besenrein?
Wir nehmen Ihnen die Räumung ab
Nachlassräumungen gehören zu unseren häufigsten Aufträgen. Als Familienbetrieb aus Emden arbeiten wir ruhig, sorgfältig und diskret – und achten besonders auf Dinge, die für Sie von Wert sind. Wir sind in Emden, Aurich, Leer, Norden und ganz Ostfriesland für Sie da.
Hinweis: Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Erbe und Mietvertrag wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Ihren Mieterverein.